HOSTtest - Auftragsverarbeitung? Wird AV-Vertrag, DPA bzw. SCCs angeboten?
Dienst & Anbieter
HOSTtest
Marco Keul - Revolution Media
Gerhart-Hauptmann-Str. 5
33824 Werther (Westf.)
Sitz des Anbieters / Unternehmens:
Deutschland
Datenverarbeitende Beziehung:1
Auftragsverarbeiter
1 vorbehaltlich Prüfung im Einzelfall
AV-Vertrag / DPA angeboten?
Keine Informationen auffindbar
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Quelle für diesen Eintrag
Letzte Bearbeitung
15.09.2021 22:20 Uhr
Hinweise zum Vertragsschluss:1
Ob ein AVV des Anbieters zur Verfügung steht ist nicht bekannt. Hierzu kann der Anbieter über die Kontaktseite angefragt werden.
1 vorbehaltlich Prüfung im Einzelfall
Bitte
Hinweise zum Vertragsschluss beachten
Hinweise zum Vertragsschluss beachten
Was ist HOSTtest?
HOSTtest ist ein Anbieter für Domains, Homepage-Pakete, Serverlösungen für Privat- und Businesskunden, Webhosting, Webbaukasten und Online-Speicher.Warum ist ein AV-Vertrag mit HOSTtest notwendig?
Falls Du in Deiner Organisation HOSTtest einsetzt, werden vermutlich personenbezoge Daten (z.B. von Kunden) von HOSTtest im Auftrag Deiner Organisation verarbeitet. Der Anbieter ist in der Verarbeitung weisungsgebunden. Laut Art. 28 DSGVO ist somit ein Auftragsverarbeitervertrag zwischen Deiner Organisation und HOSTtest zu schließen.Stellt HOSTtest einen AV-Vertrag bereit?
Ja, HOSTtest bietet ein AV-Vertrag auf E-Mail-Anfrage an. Bitte beachte die Hinweise zum Vertragsschluss auf dieser Seite.Was bedeutet „Auftragsverarbeitung“ beim Webhosting? (ADV, DSGVO)
Die Hauptaufgaben des Webhosting-Dienstleisters ist es, dem Kunden Rechenkapazitäten auf den an das Internet angeknüpften Servern bereitzustellen. Der Webhoster stellt sicher, dass die Speicherplätze, online im Internet gehalten, administriert und gewartet werden. Werden vom Kunden personenbezogene Daten auf dem ihm überlassenen Speicherplatz hochgeladen, dann kommt es auf dem Speicherplatz zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden oder Endkunden dieses Kunden. Falls der Webhoster dem Kunden in solchen Verarbeitungsverläufen behilflich ist, wie in etwa ein Backup zu erstellen, Datenbanken zu reparieren oder löschen, erfolgt es nicht für eigene Zwecke des Webhosters, sondern einzig für die Ziele des Kunden. Dadurch, dass der Webhoster ausnahmslos im Auftrag des Kunden handelt, ist er ein Auftragsdatenverarbeiter gemäß Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung.Kommentare zu HOSTtest:
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