TeamViewer - Auftragsverarbeitung? Wird AV-Vertrag, DPA bzw. SCCs angeboten?
Dienst & Anbieter
TeamViewer
TeamViewer Germany GmbH
Bahnhofsplatz 2
73033 Göppingen
Deutschland
Sitz des Anbieters / Unternehmens:
Deutschland
Datenverarbeitende Beziehung:1
Auftragsverarbeiter
1 vorbehaltlich Prüfung im Einzelfall
AV-Vertrag / DPA angeboten?
Ja
(SCCs vorhanden)
Link zur Datenschutzerklärung
Quelle für diesen Eintrag
Letzte Bearbeitung
27.05.2022 11:56 Uhr
Hinweise zum Vertragsschluss:1
Laut Kundensupport finden Sie Informationen in EULA Abschnitt C. Kontaktieren Sie für weitere Informationen kontaktieren Sie privacy@teamviewer.com
1 vorbehaltlich Prüfung im Einzelfall
Was ist TeamViewer?
Bei TeamViewer handelt es sich um eine Software für den Fernzugriff auf verschiedene Geräte wie Fernsteuerung oder Fernwartung von Computern. Die Funktionalität der Software liegt im Bereich des IT-Service und auch Homeoffice, durch die Integration von TeamViewer Meeting. TeamViewer erfordert keine Registrierung und ist im nicht-kommerziellen Bereich kostenfrei. TeamViewer ist das Produkt des gleichnamigen Unternehmens aus Göppingen.TeamViewer Produkt
Das Produkt ist für den privaten Gebrauch kostenfrei, wobei auch die Nutzung unabhängig von Ihrem System oder Hardware Device ist. So können Sie unterstützen und mithelfen, als wären Sie vor Ort. Das Produkt von TeamViewer kann benutzt werden, um eigene Remote-Geräte zu steuern oder Dateien hin und her zu schicken, auch mit mobilen Geräten, sodass wichtige Informationen jederzeit verfügbar sind. Wenn Sie privat mehrere Geräte verwenden, müssen Sie oft auf Dateien oder Software auf einem Gerät zugreifen, das sich nicht im selben Raum oder in einer anderen Stadt befindet. Mithilfe der TeamViewer-Software auf Ihrem Computer können Sie von Ihrem Mobilgerät aus eben diese Funktionen nutzen und auf weiter entfernte Geräte/Software zugreifen.AV-Vertrag TeamViewer
In Rahmen der Nutzung von TeamViewer können persönliche Daten von den Unternehmen im Auftrag des Nutzers verarbeitet werden. Im Einzelfall ist vom Anwender zu prüfen, ob ein Auftragsverarbeitungsverhältnis nach Art. 28 DSGVO vorliegt, siehe hier. Laut Kundensupport sind die Informationen zur AVV in EULA Abschnitt C zu finden. Bei weiteren Informationen ist es möglich, den Anbieter zur kontaktieren.Kommentare zu TeamViewer:
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